Die Polizei NRW ist bemüht, ihre Internetseite https://internetwache.polizei.nrw barrierefrei zugänglich zu machen. 

Die Rechtlichen Grundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung.

Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Website ist mit der BITV vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert. Eine erste Überprüfung nach BITV 2.0 hat ergeben, dass die Seiten in keinem Bereich unter den Anforderungen liegen.

Diese Erklärung wurde am 07.07.2022 erstellt.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf den barrierefreien Zugang von https://internetwache.polizei.nrw auffallen, oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, oder uns per Post oder Telefon kontaktieren:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesredaktion Online-Dienste der Polizei NRW

Friedrichstraße 62 - 80

40217 Düsseldorf

Telefon: 0211 871-3110

E-Mail: @email

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von https://internetwache.polizei.nrw benachteiligt zu werden, oder mit den Antworten aus den zuvor genannten Kontaktkanälen nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz MAGS wenden.

Weiterführende Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder per Post finden Sie hier auf der Internetseite des MAGS. Den Antrag können Sie dort als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei herunterladen.