Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen. Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet.
Die Erstattung einer Strafanzeige ist wichtig! Denn ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. In der Folge kann die Tat nicht erforscht und aufgeklärt werden, der Täter oder die Täterin bleibt unentdeckt, unbestraft und er oder sie kann weiterhin Straftaten begehen. Mit einer Strafanzeige schützen Sie demnach sich und andere!
Sie können Ihre Strafanzeige auf verschiedenen Wegen bei der Polizei erstatten:
- Online hier über die Internetwache.
- Alternativ vor Ort auf einer Polizeidienststelle, per Telefon, schriftlich per Post.
Benötigte Informationen
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Opferschutz und Beratungsangebote
Betroffene, Angehörige und alle weiteren Menschen im sozialen Umfeld, die von einer Straftat betroffen sind, benötigen schnell, unkompliziert und umfassend Beratung und Unterstützung.
Zu den wichtigsten Themen im Bereich Opferhilfe und Opferschutz können Sie sich hier informieren: Ich bin Opfer einer Straftat