Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
In der Regel wird der Notruf durch die Leitstelle der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde angenommen. Auf der Autobahn oder an Bereichsgrenzen kann es vorkommen, dass der Notruf durch die räumlich nächstgelegene Leitstelle entgegengenommen wird. Diese Leitstelle übernimmt dann die Information der zuständigen Leitstelle. Die Weiterleitung der Informationen erfolgt elektronisch ohne Zeitverlust.
Es ist übrigens nicht möglich, den Notruf 110 mit einer Vorwahl anzuwählen.
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Wählen Sie im Zweifel immer den Notruf 110!
Sie nehmen eine verdächtige Person wahr, sind sich aber nicht sicher, ob es sich beispielsweise um ein Wohnungseinbrecher handelt? Scheuen Sie sich nicht, die Polizei anzurufen. Selbst wenn es sich um einen Irrtum handelt, entstehen Ihnen keine Kosten oder Nachteile. Die Polizei ist auf Ihre Hinweise angewiesen.
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Wenn Sie polizeiliche Hilfe brauchen: Wählen Sie den kostenfreien Polizeinotruf 110!
Für die schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Notrufes sind für die Polizei einige Angaben sehr wichtig:
- Wer ruft an?
Geben Sie Ihren Namen an. - Was ist passiert?
Schildern Sie kurz, was Sie beobachtet haben. - Wo ist es passiert?
Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Ort, wo sich etwas ereignet hat. Sollten Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden, können Smartphone oder PKW-Navigationsgerät helfen. - Wann ist es passiert?
Geben Sie möglichst genau die Zeit, oder den Zeitraum des Geschehens an. - Wie ist es passiert?
Schildern Sie kurz den Ablauf des Geschehens. - Warum ist es passiert?
Ist etwas Ausschlaggebendes vorangegangen? Gibt es Ursachen für das Geschehen? - Wer ist beteiligt?
Machen Sie Angaben zu Täter, Opfer und Zeugen. Wenn unbekannt, beschreiben Sie die Beteiligten.
Beenden Sie das Gespräch nicht, bevor das Gespräch durch die Polizei beendet wird. Je nach Sachverhalt werden Sie z.B. zu Verletzten, Sachschäden oder Personenbeschreibungen befragt.
Sie werden verständlicherweise sehr aufgeregt sein, wenn Sie den Notruf wählen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten am Notruf sind darauf eingestellt und werden Sie durch das Gespräch führen.
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Der Notruf 110 ist von allen Telefonen und aus allen Netzen gebührenfrei!
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Wenn Sie Zeuge eines Verbrechens waren, ist die Erstattung einer Anzeige über das Internet mit Hilfe eines Formulars möglich.
Bevor Sie uns Ihre Anzeige per Webformular senden, lesen Sie bitte folgenden Hinweis:
Sollten Sie vertrauliche Daten bzw. Informationen übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Polizeidienststelle.
Wichtig: In Notfällen wählen Sie immer die Notrufnummer 110!
Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Strafanzeige oder Ihres Hinweises zu gewährleisten, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie folgende Angaben zu Ihrer Person und Erreichbarkeit machen:
- Name und Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- Straße mit Hausnummer
- Wohnort mit Postleitzahl
- E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer (tagsüber)
Beschreiben Sie bitte WAS, WANN, WO passiert ist und WER beteiligt war. Wenn es Zeugen gibt, nennen Sie diese ebenfalls.
Sollten Sie einen konkreten Tatverdacht haben, geben Sie auch die Daten des oder der Tatverdächtigen an. Falls Ihnen keine Daten vorliegen, versuchen Sie die Person(en) möglichst genau zu beschreiben.
Schildern Sie detailliert den Tathergang mit Angaben zu Ort und Zeit. Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung teilen Sie uns mit, was gestohlen oder beschädigt wurde und wie hoch der Schaden ist.
Anzeige erstatten
Zur Erstellung einer Anzeige benutzen Sie bitte ausschließlich folgenden Link: Anzeige erstatten
Hinweis geben
Wenn sie einen Hinweis geben möchten benutzen Sie bitte folgenden Link: Hinweis geben
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- Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe von Personen (z. B. betrunkene, pöbelnde Personen), dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Wenn es sich anbietet und Ihnen sicherer erscheint, bewegen Sie sich am Rande der Menschenmenge, um Ihr Ziel zu erreichen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.
- Wenn Sie unterwegs sind, kann es hilfreich sein, sich zu einer Gruppe zusammen zu schließen und dabei gegenseitig auf sich zu achten und sich ggf. zu unterstützen.
- Wenn Sie sich in einer für Sie bedrohlichen Situation befinden, machen Sie durch lautes Schreien, den Einsatz von „Schrillalarmgeräten“ oder Trillerpfeifen auf sich aufmerksam und versuchen Sie, Unbeteiligte aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. Sprechen Sie die Person gezielt an („Sie mit der blauen Jacke! Ich brauche Hilfe!“).
- Versuchen Sie, Ihren eingeschlagenen Weg fortzusetzen oder ziehen Sie sich in sichere Bereiche zurück. Sichere Bereiche können hier u.a. offene Geschäftslokale, öffentliche Verkehrsmittel, Tankstellen oder auch Taxis sein. Sobald Sie sich wieder sicher fühlen, verständigen Sie die Polizei über den Notruf 110.
- Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohlichen Gruppen von Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen!
Opferrechte und Opferhilfe bei Sexualdelikten
Trotz aller Umsicht werden Menschen Opfer von sexueller Gewalt. Die Erfahrung von sexueller Gewalt versetzt viele Betroffene in eine Ausnahmesituation. Unter Umständen sind sie psychisch belastet und haben Angst vor dem Täter oder der Reaktion der Menschen ihres Umfeldes.
Opfer von sexueller Gewalt haben sehr weit reichende Rechte. Die Polizei ist mit der Thematik vertraut, geschult und besonders sensibilisiert für die Ausnahmesituation der Betroffenen. Im Kriminalkommissariat „Kriminalprävention und Opferschutz“ jeder Kreispolizeibehörde finden Sie speziell ausgebildete Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen. Diese begleiten Sie, sind für Sie da und geben Ihnen gezielte Informationen über professionelle Beratungsstellen und Hilfsangebote.
Im Vorfeld einer Anzeigenerstattung ist es für Betroffene ggf. hilfreich, Rat und Hilfe bei einer Fachberatungsstelle für sexuelle Gewalt zu suchen. Mitarbeiter einer solchen Beratungsstelle unterliegen einer Schweigepflicht und dürfen von sich aus keine Strafanzeige erstatten.
Fachberatungsstellen können Ihnen weiterführende und vertiefende Ratschläge geben, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie bei der Entscheidung über die Erstattung einer Anzeige beraten.
Erhält die Polizei oder Staatsanwaltschaft hingegen Kenntnis, so besteht ihrerseits die Verpflichtung zur Strafverfolgung.
Mit der Erstattung einer Anzeige bei der Polizei schaffen Sie die Voraussetzung dafür, dass der Täter oder die Täterin zur Rechenschaft gezogen wird und verurteilt werden kann. Auf diesem Wege schützen Sie sich und möglicherweise auch andere davor, (erneut) Opfer dieses Täters zu werden.
Weitere Informationen
- „Objekt der Begierde“
Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln, damit Sie sicher leben, Polizei-Beratung.de - „Informationsflyer für das gewaltfreie Leben von Frauen und Mädchen“
Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW e. V. - „Sexualisierte Gewalt“
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKFFI)
sowie Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff).
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Wenn Sie im Internet betrogen wurden und eine Anzeige erstatten möchten, ist die Erstattung einer Anzeige über das Internet mit Hilfe eines Formulars möglich.
Bevor Sie uns Ihre Anzeige per Webformular senden, lesen Sie bitte folgenden Hinweis:
Sollten Sie vertrauliche Daten bzw. Informationen übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Polizeidienststelle.
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- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- Straße mit Hausnummer
- Wohnort mit Postleitzahl
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Sollten Sie einen konkreten Tatverdacht haben, geben Sie auch die Daten des oder der Tatverdächtigen an. Falls Ihnen keine Daten vorliegen, versuchen Sie die Person(en) möglichst genau zu beschreiben.
Schildern Sie detailliert den Tathergang mit Angaben zu Ort und Zeit. Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung teilen Sie uns mit, was gestohlen oder beschädigt wurde und wie hoch der Schaden ist.
Anzeige erstatten
Zur Erstellung einer Anzeige benutzen Sie bitte ausschließlich folgenden Link.
Hinweis geben
Wenn Sie der Polizei Hinweise auf bevorstehende Straftaten oder Gefahrenlagen geben möchten (z. B. Amokläufe, Selbsttötungen, Wohnungseinbruch), benutzen Sie bitte ausschließlich folgenden Link.
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Demokratie kann nur funktionieren, wenn alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt an der Willensbildung des Volkes teilhaben. Der Staat ist mit Blick auf den Inhalt einer Versammlung nicht nur zur Neutralität verpflichtet, sondern grundsätzlich sogar in der Pflicht, Versammlungen jedweden Inhalts gegen Störungen von außen zu schützen. Denn zu den Errungenschaften des modernen Rechtsstaates gehört insbesondere auch der Schutz von Minderheiten und somit auch der Schutz von Mindermeinungen.
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Kreispolizeibehörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen.
Wenn Sie eine Vermisstenmeldung machen möchten, ist die Erstattung einer Anzeige über das Internet mit Hilfe eines Formulars möglich.
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- Name und Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- Straße mit Hausnummer
- Wohnort mit Postleitzahl
- E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer (tagsüber)
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Sollten Sie einen konkreten Tatverdacht haben, geben Sie auch die Daten des oder der Tatverdächtigen an. Falls Ihnen keine Daten vorliegen, versuchen Sie die Person(en) möglichst genau zu beschreiben.
Schildern Sie detailliert den Tathergang mit Angaben zu Ort und Zeit. Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung teilen Sie uns mit, was gestohlen oder beschädigt wurde und wie hoch der Schaden ist.
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Wenn Sie der Polizei Hinweise auf bevorstehende Straftaten oder Gefahrenlagen geben möchten (z. B. Amokläufe, Selbsttötungen, Wohnungseinbruch), benutzen Sie bitte ausschließlich folgenden Link.
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Sollte sich Ihre Angelegenheit außerhalb von Nordrhein-Westfalen ereignet haben, leiten wir Ihre Anzeige an die zuständige Polizeidienststelle weiter.
Sie haben in diesen Fällen jedoch auch die Möglichkeit, Ihre Anzeige unmittelbar über die Onlinewachen der nachfolgend aufgeführten Bundesländer zu erstatten:
Anzeigenerstattung in Nordrhein-Westfalen:
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- Name und Vorname
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- Geburtsdatum und -ort
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Den Umgang mit Waffen regelt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Waffengesetz.
Informationen rund um das Thema Waffenrecht, Waffenverbotszonen, Waffen und verbotenen Gegenständen finden sie hier:
Wenn Sie mit einer Maßnahme der Polizei oder dem Verhalten einer Mitarbeiterin und/oder eines Mitarbeiters der Polizei zufrieden waren, so können Sie dies formlos - schriftlich oder mündlich - jeder Polizeibehörde mitteilen.
Ebenfalls kann sich jede Person, auch eine nicht direkt betroffene, mit einer Beschwerde formlos - schriftlich oder mündlich - an jede Polizeibehörde wenden. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung.
In einem qualifizierten Beschwerdemanagement wird Ihr Anliegen geprüft und die weiteren erforderlichen Schritte zur Klärung des Sachverhaltes eingeleitet.
Ihre Daten werden ausschließlich für den Polizeieinsatz erhoben und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe Ihrer Daten an den Ruhestörer oder andere Personen erfolgt nicht.
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Ja, die Polizei nimmt weiterhin jeden Verkehrsunfall auf. Einsatzbedingt kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.
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