Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hasspostings auf den Social Media Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen.
Opfer von Hasskriminalität kann jeder werden. Hasskriminalität richtet sich bspw. gegen Menschen anderer Herkunft, mit dunkler Hautfarbe, Geflüchtete, Angehörige eines anderen Glaubens, Menschen mit anderer sexueller Orientierung, Menschen mit Behinderung etc.
Die Täter suchen sich meist ihre Opfer zufällig aus der „abgewerteten Gruppe“ aus. Es geht Ihnen meistens nicht um die konkrete Person. Es soll eine (Hass-) Botschaft an die jeweilige soziale Gruppe gerichtet werden.
Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen der Staatsanwaltschaft Köln (kurz ZAC NRW) arbeitet mit der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und großen Medienhäusern zusammen, um koordiniert und effizient gegen strafrechtlich relevante Hasspostings im Netz vorzugehen. Ziel des gemeinsamen Projektes von Staatsanwaltschaft und Polizei ist es, offensichtlich rechtswidrige Postings auf den Social Media Plattformen konsequent strafrechtlich zu verfolgen, anstatt sie nur zu löschen. Mit dieser gemeinsamen Initiative werden Täter und Täterinnen aus der Anonymität herausgehoben, um rassistischer Meinungsmache konsequent entgegenzutreten.
Seit dem 1. Februar 2022 sind Telemediendienstanbieter (TMDA) mit mehr als 2 Mio. Nutzern zur Übermittlung von bestimmten Inhalten an die „zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI) des BKA zur Ermöglichung der Strafverfolgung verpflichtet.
Um bundesweit effektiv gegen Hass im Internet vorzugehen, hat das Bundeskriminalamt eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Ihre Hinweise werden von der Meldestelle "respect!" entgegengenommen und geprüft. Beiträge die den Tatbestand der Volksverhetzung, Beleidigung, üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen, leitet die Meldestelle dann Plattformbetreibern mit der Aufforderung zur Löschung weiter.
Das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ versteht sich als Beitrag zu Schutz und Erhaltung der Meinungsfreiheit durch eine effizientere Verfolgung von strafbaren Hasskommentaren im Internet.
Sollten Sie betroffen sein, so
- erstatten Sie eine Strafanzeige!
- sichern Sie umgehend Beweismittel durch Screenshots, Fotos, Briefe o.ä.!
- schreiben Sie möglichst ein Gedächtnisprotokoll, um wichtige Details nicht zu vergessen!
Weitere Informationen rund um das Thema „Hetze im Netz“: